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Der Verein / Beiträge

Der Verein

Beitragsordnung

§ 1

Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2

Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

§ 3

Fälligkeit und Zahlungsweise

Die festgesetzten Beträge werden zum 31.03. des laufenden Jahres fällig. Die Beitragszahlung erfolgt im Lasteinzugsverfahren durch den FC Markee e.V. Sollte das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht die ausreichende Deckung aufweisen, so trägt der Kontoinhaber die daraus entstehenden Kosten.
Mitglieder, die nicht am Lasteinzugsverfahren teilnehmen, entrichten ihren Jahresbeitrag bis zum 31.03. jeden Jahres in bar beim Kassenwart oder auf das Konto des Vereins bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Neueintritt. Für Zahlungen nach dem Fälligkeitstag wird zusätzlich eine Säumnisgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.
Aus Rationalisierungsgründen ist jedes Mitglied aufgefordert, dem FC Markee e.V. eine Ermächtigung zum Einzug der jährlichen Beiträge zu erteilen.

§ 4

Vereinskonto

Kontoinhaber FC Markee e.V.
IBAN DE04 1606 2073 0000 3370 99
BIC GENODEF1BRB
Kreditinstitut Brandenburger Bank

§ 5

Beitragshöhe

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
5.1 Erwachsene  
  Aktive im Pflichtspielbetrieb 90,00 EUR/Jahr
  Passive Mitglieder 45,00 EUR/Jahr
  Studenten, Arbeitslose, Auszubildende 45,00 EUR/Jahr
5.2 Kinder und Jugendliche  
  Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 45,00 EUR/Jahr
5.3 fördernde Mitglieder  
  Beitrag in beliebiger Höhe, jedoch mindestens 45,00 EUR/Jahr
5.4 Ehrenmitglieder und Schiedsrichter  
    Beitragsfrei
5.5 Aufnahmegebühr  
  Einmalig 15,00 EUR

§ 6

Leistungen zur Absicherung von Veranstaltungen und Pflege der Sportanlagen

Für die Durchführung von Veranstaltungen und zur Pflege unserer Sportanlage sind von den Mitgliedern über 18 Jahre 10 Stunden (Aktive) bzw. 5 Stunden (Passive) im Jahr zu erbringen. Können diese Stunden selbst verschuldet nicht erbracht werden, ist ein finanzieller Beitrag in Höhe von 5,00 EUR je nicht geleisteter Stunde zu entrichten.

§ 7

Inkrafttreten

Vorliegende Beitragsordnung wurde am 26.03.2023 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie ersetzt die Beitragsordnung vom 13.03.2022 und tritt mit Wirkung vom 26.03.2023 in Kraft.