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Nauen stimmte für Flächennutzungsplan

Quelle: Märkische Allgemeine, Verfasser: WOLFGANG GERTH

NAUEN. Der Großteil der Flächen östlich von Markee, die offiziell als Windeignungsgebiet ausgewiesen sind, soll nach dem Willen der Nauener Stadtverordneten auch künftig nicht mit weiteren Windkraftanlagen bebaut werden. Bei nur einer Gegenstimme sprachen sich die Parlamentarier am Mittwochabend für das Auslegen eines zweiten Entwurfes eines Flächennutzungsplanes (FNP) aus, durch den ein Ausufern beim Errichten von Windrädern verhindert werden soll. Das Ziel, dieses Planungsdokument bis Mitte Juli rechtskräftig werden zu lassen, kann aber schon nicht mehr eingehalten werden.

Auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchg) sind aber auch in den nächsten Monaten Anträge von Investoren auf Genehmigung für den Bau von Windkraftanlagen möglich. Dies auch, da in dem von der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming ausgewiesenen Windeignungsgebiet noch so genannte Restflächen existieren, die bislang noch nicht mit Windkraftanlagen bebaut sind. Nauens Bauamtsleiter Gunther Heinrich erklärte dazu vor den Stadtverordneten: "Investoren haben das Recht, auf diesen Gebieten gemäß BImSchg die Aufstellung von Windkraftanlagen zu beantragen. Zu diesem Zeitpunkt besteht sogar das Recht auf Genehmigung." Vier weitere Windräder würden aufgrund dieser Möglichkeiten derzeit entstehen und gemäß der heutigen Sachlage könnten noch zwei weitere hinzukommen.

Vor einer solchen Entwicklung hatten Bürgermeister Detlef Fleischmann und mehrere Abgeordnete des Stadtparlaments in den zurückliegenden Monaten schon mehrfach gewarnt. Parallel dazu drängten sie auf rasche Entscheidungen im Sinne eines rechtskräftigen FNP. Windkraftgegner, darunter Mitglieder des Ortsbeirates von Markee und der Bürgerinitiative "Gegenwind", setzten zeitweise aber immer wieder auf eine Totalverhinderung oder einen Teilflächennutzungsplan. "Dadurch aber", so Udo Schmidt von der Falkenrehder Ingenieurgesellschaft IGF, die den Flächennutzungsplan im Auftrag der Stadt erarbeitet, "wurde das Verfahren nur verzögert."

Die nicht termingerechte Aufstellung eines Flächennutzungsplanes bedeutet für die Stadt Nauen Mehrkosten von mindestens 25 000 Euro. Sie sind für das Erarbeiten eines nun erforderlichen Umweltberichtes und den neuen FNP-Entwurf notwendig.